Das Berliner Verwaltungsgericht hat der Verkehrsverwaltung erneut eine Absage erteilt: Die Wiedereinführung von Tempo 50 an einer weiteren Hauptstraße wurde vorläufig gekippt. Grund sei der Schutz von Kindern auf Schulwegen, urteilten die Richter. Damit muss an der fraglichen Strecke in Steglitz vorerst wieder Tempo 30 gelten. Bereits im Herbst hatte der Senat an 22 Hauptstraßen die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 auf Tempo 50 erhöht – eine Maßnahme, die seitdem heftig diskutiert wird.
Nach der ersten gerichtlichen Niederlage für die Verkehrsbehörde folgt nun die zweite. In beiden Fällen argumentierten die Gerichte mit der besonderen Gefährdung von Schülerinnen und Schülern. In Steglitz führen mehrere Wege zur Schule direkt entlang der betroffenen Straße. Die Klage war von Anwohnern und Eltern initiiert worden, die sich durch den hohen Verkehrslärm und die erhöhte Unfallgefahr belastet fühlen. Sie begrüßten das Urteil als Erfolg für mehr Sicherheit im Stadtverkehr.
Die Entscheidung wirft neue Fragen auf, wie die Tempo-50-Politik des Senats weiter verlaufen wird. Kritiker werfen der rot-grün-roten Koalition vor, Verkehrssicherheit für Autofahrer über die Bedürfnisse von Fußgängern und Radfahrern zu stellen. Die Verkehrsverwaltung kündigte an, die gerichtlichen Entscheidungen zu respektieren, aber rechtlich zu prüfen, ob an anderen Stellen die Tempolimits trotzdem aufgehoben werden können.
Quellen: Der Tagesspiegel