Gericht stoppt Freigabe des nördlichen Geiseltalsees für Wassersport

Das Verwaltungsgericht Halle hat am Freitag die geplante Freigabe des nördlichen Teils des Geiseltalsees für Wassersport und touristische Aktivitäten vorläufig untersagt. Die Maßnahme folgt auf einen Eilantrag des Naturschutzbundes (Nabu), der gravierende Eingriffe in sensible Lebensräume, insbesondere für geschützte Vogelarten, befürchtet.

Der Geiseltalsee, ein ehemaliger Tagebau, ist heute ein bedeutendes Naturschutzgebiet in der Mitte Deutschlands. Während der südliche Teil bereits für Freizeitnutzung freigegeben ist, sollte der nördliche Bereich ebenfalls touristisch erschlossen werden – mit Bootshäusern, Badestränden und Gastronomie. Die Behörden argumentierten mit wirtschaftlicher Entwicklung und regionaler Aufwertung. Doch der Nabu warnte vor Störungen seltener Brutvögel wie dem Schreiadler, der Rohrdommel und dem Gelbspötter.

Das Gericht folgte nun den Bedenken des Naturschutzes und ordnete eine einstweilige Anordnung an. Bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits darf der nördliche Seeabschnitt nicht genutzt werden. Das Urteil stößt sowohl auf Zustimmung bei Umweltschützern als auch auf Kritik bei Tourismusverbänden und Kommunen, die in die touristische Erschließung investiert hatten.

„Wir begrüßen die Entscheidung“, sagte eine Sprecherin des Nabu. „Der Geiseltalsee ist kein Freizeitpark, sondern ein wertvoller Lebensraum, der auch im Klimawandel geschützt werden muss.“ Gleichzeitig betonte sie, dass Naturschutz und Tourismus nicht grundsätzlich im Widerspruch stünden, aber sorgfältig abgewogen werden müssten. Die zuständige Landesbehörde kündigte an, die Gerichtsentscheidung zu prüfen und rechtliche Schritte zu erwägen.

Die endgültige Klärung des Falls könnte Monate dauern. Inzwischen bleibt der Streit um Nutzung und Schutz des Sees ein zentrales Thema für die Region um den Saalekreis.

Quellen: MDR – Nachrichten