Glasfaserausbau in Karlsruhe: Telekom muss Leitungen zurückbauen

Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe könnte den Glasfaserausbau in Baden-Württemberg beeinflussen: Die Deutsche Telekom muss installierte Glasfaserleitungen an einem Gebäude in Karlsruhe zurückbauen, da die Zustimmung des Eigentümers fehlte. Der Fall wirft erneut die Frage auf, wie weit Unternehmen beim Ausbau digitaler Infrastruktur gehen dürfen – und wo die Rechte von Hauseigentümern beginnen.

Im konkreten Fall hatte die Telekom ohne ausdrückliche Genehmigung eines privaten Grundstückseigentümers Leerrohre und Kabel im Bereich des Hausanschlusses verlegt. Die Richter entschieden nun, dass dies eine rechtswidrige Nutzung des Grundstücks darstellt – unabhängig von möglichen öffentlichen Interessen am schnellen Internet. Das Gericht betonte, dass selbst bei Förderprojekten zur Digitalisierung die Zustimmung des Eigentümers zwingend erforderlich sei.

Fachleute warnen, dass ähnliche Fälle den Breitbandausbau verlangsamen könnten, insbesondere in dicht bebauten Wohngebieten, wo Koordinationsprobleme mit Hauseigentümern häufig auftreten. Gleichzeitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass rechtskonforme Verfahren gerade im Sinne eines nachhaltigen und akzeptierten Infrastrukturausbaus seien. Die Telekom hat angekündigt, die Maßnahmen umzusetzen, will aber prüfen, ob das Urteil übergeordnete Konsequenzen für ihre Vorgehensweise erfordert.

Quellen: heise online