Thüringens Heilbäder erhalten ab Februar 2027 Unterstützung bei der Finanzierung: Geschäftsreisende sollen dann verpflichtend einen Kurbeitrag zahlen. Diese Regelung betrifft alle Personen, die in offiziellen Heil- oder Kneippkurorten des Freistaats übernachten – unabhängig vom Reisezweck. Der Verband der Thüringer Heilbäder erwartet dadurch deutlich höhere Einnahmen, die direkt in die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Kurinfrastruktur fließen sollen.
Bisher war die Zahlung des Kurbeitrags vor allem Urlaubsgästen vorbehalten. Durch die Ausweitung auf Geschäftsreisende soll nun eine gerechtere Kostenverteilung geschaffen werden. Schließlich nutzten auch beruflich Reisende die touristischen und gesundheitlichen Angebote der Region, etwa Spazierwege, Solebäder oder Klinikeinrichtungen. Die genaue Höhe des Beitrags wird je nach Ort festgelegt und liegt in der Regel zwischen einigen Euro pro Übernachtung.
Die Entscheidung wurde von vielen Kommunen bereits positiv aufgenommen. Insbesondere kleinere Kurorte im Norden und Osten Thüringens hoffen auf stabilere Einnahmen, um Investitionen in die Attraktivität ihrer Orte voranzutreiben. Gleichzeitig wird betont, dass die Maßnahme keine Belastung für den Wirtschaftsstandort darstelle, da die Beträge moderat seien und langfristig zur Stärkung der regionalen Infrastruktur beitrügen.
Quellen: MDR – Nachrichten