Ein juristischer Streit um Sozialleistungen in Berlin hat am Mittwoch eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfahren. Der Bezirk Neukölln hatte die Finanzierung einer Notunterkunft für eine rumänische Familie gestoppt, nachdem diese einen Heimaturlaub in Rumänien unternommen hatte. Die Familie hatte dagegen geklagt, doch das Gericht wies die Klage ab.
Die Begründung der Behörde: Der Aufenthalt im Herkunftsland könne als Hinweis darauf gewertet werden, dass die Familie nicht dauerhaft in Berlin leben wolle – eine Voraussetzung für die Gewährung von Sozialleistungen nach deutschem Recht. Die Familie argumentierte, der Urlaub sei lediglich eine vorübergehende Reise gewesen, die ihre Wohnbedürfnisse in Berlin nicht aufhebe.
Der Fall wirft erneut Fragen zur Handhabung von Sozialleistungen für Unionsbürger in Deutschland auf. Während die Behörden auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben pochen, sehen Kritiker in solchen Entscheidungen eine unnötige Härte. Die Familie muss nun eine neue Unterkunft suchen oder in einem anderen Rechtszug versuchen, die Unterstützung weiterzuerhalten.
Quellen: Welt Online