Am Oberlandesgericht Dresden ist am Freitag das Urteil im Prozess gegen Susann Eminger gefallen. Die 47-Jährige, die als beste Freundin von NSU-Mitglied Beate Zschäpe galt, wurde zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Eminger Zschäpe bei der Vorbereitung und Verschleierung rechtsextremer Straftaten unterstützte – darunter die Bereitstellung von Unterkünften und Fahrzeugen sowie die Weitergabe von Informationen.
Der Prozess dauerte acht Monate und war Teil der langwierigen Aufarbeitung des NSU-Komplexes. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert, die jedoch nicht ausgesprochen wurde. Das Gericht begründete die mildernde Strafe mit Emingers umfassender Aussagebereitschaft und Reuebekundung. Dennoch betonte der Vorsitzende Richter, dass ihre Taten „eine entscheidende Rolle bei der Ermöglichung terroristischer Strukturen“ gespielt hätten.
Eminger lebte über Jahre in der Dresdner Umgebung und stand seit Ermittlungsbeginn im Fokus der Behörden. Ihr Verhältnis zu Zschäpe reichte bis in die Zeit der Untergrundaktivitäten des NSU zurück. Sachsen, insbesondere der Raum Dresden, spielt in der Geschichte der rechtsextremen Terrorzelle eine zentrale Rolle. Das Urteil unterstreicht erneut die Bedeutung der strafrechtlichen Aufarbeitung von Unterstützungsnetzwerken.
Quellen: MDR – Nachrichten