Rechtliche Prüfung von dm-Augenscreening durch Karlsruher Gericht

Das Landgericht Karlsruhe beschäftigt sich derzeit mit einer rechtlichen Frage von großer Bedeutung für den Einzelhandel und den Gesundheitssektor: Ist das von der Drogeriemarktkette dm angebotene Augenscreening rechtlich zulässig? Seit gut einem Jahr können Kunden in ausgewählten Filialen in Baden-Württemberg mithilfe eines digitalen Geräts eine schnelle Augenuntersuchung durchführen lassen – ein Service, der nun juristisch unter die Lupe genommen wird.

Kritiker argumentieren, dass solche Screenings in die Zuständigkeit von Augenärzten fallen und somit eine unerlaubte Ausübung der Heilkunde darstellen könnten. Dagegen weist dm darauf hin, dass es sich lediglich um eine optische Messung handele, die keine Diagnose stelle, sondern lediglich Hinweise auf mögliche Sehprobleme gebe. Die Kunden würden anschließend dazu aufgefordert, einen Arzt aufzusuchen.

Die Entscheidung des Karlsruucher Gerichts könnte weitreichende Konsequenzen haben – nicht nur für dm, sondern auch für andere Handelsketten, die ähnliche Gesundheitsdienstleistungen anbieten. Sollte das Gericht das Screening verbieten, wäre dies ein Signal an die gesamte Branche, dass der Grenzbereich zwischen Handel und medizinischer Beratung strenger überwacht wird. Die Verhandlungen laufen derzeit, eine endgültige Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet.

Quellen: Der Tagesspiegel