Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland in Deutschland die ‚Reerdigung‘ als neue Form der Bestattung anerkannt. Diese Methode, die in der Fachwelt auch als ‚Naturbestattung‘ bezeichnet wird, ermöglicht es den Verstorbenen, auf natürliche Weise in die Erde zurückzukehren und somit Teil des ökologischen Kreislaufs zu werden. Der Vorteil dieser Bestattungsform liegt in der umweltfreundlichen Rückführung des Körpers in die Natur, was insbesondere in Zeiten des Klimawandels von großer Bedeutung ist.
Die Entscheidung wurde von der Landesregierung getroffen, um alternative Bestattungsmöglichkeiten zu schaffen und dem wachsenden Interesse an nachhaltigen Bestattungsformen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig bleibt der Friedhofszwang bestehen, was bedeutet, dass die ‚Reerdigung‘ nur in bestimmten, dafür vorgesehenen Bereichen stattfinden kann. Experten sehen in dieser neuen Regelung eine Chance, den Menschen eine individuelle und nachhaltige Art der Trauerbewältigung zu bieten.
Die Einführung der ‚Reerdigung‘ könnte auch einen positiven Einfluss auf die Tourismusbranche in Schleswig-Holstein haben, da immer mehr Menschen Interesse an ökologischen Bestattungsformen zeigen. Die ersten Bestattungen in diesem neuen Format werden voraussichtlich in naher Zukunft stattfinden.
Quellen: FAZ Online