Stand-up-Paddling (SUP) ist in Brandenburg eine beliebte Freizeitbeschäftigung – doch wer auf den heimischen Seen und Flüssen unterwegs ist, muss einige Regeln beachten. Laut Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung gelten auf bestimmten Gewässern Fahrverbote für SUP-Boards, insbesondere in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen. So ist beispielsweise das Befahren der Seerosenteiche im Naturpark Weststadt bei Potsdam untersagt, um empfindliche Ökosysteme zu schützen.
Wer außerhalb dieser Gebiete paddelt, sollte dennoch vorsichtig agieren. In vielen Bereichen ist das Mitführen einer Schwimmweste obligatorisch, besonders bei längeren Touren oder auf größeren Flüssen wie der Havel oder der Spree. Zudem gelten für Paddler die gleichen Regeln wie für andere Kleinfahrzeuge: Bei Dämmerung oder schlechter Sicht ist eine Lichtanlage zwingend erforderlich. Auch das Abstandhalten zu Badenden und Vogelrastplätzen wird betont.
Die Landesumweltbehörde rät Paddlern, sich vorab über lokale Vorschriften zu informieren, die je nach Revier variieren können. Zahlreiche Kommunen stellen Karten mit erlaubten Fahrwegen online zur Verfügung. Wer die Regeln beachtet, kann dennoch unbeschwerten Spaß auf Brandenburgs vielfältigen Gewässern genießen – fernab vom Straßenverkehr und mitten in der Natur.
Quellen: Der Tagesspiegel