Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass Ungarns umstrittenes „Kinderschutzgesetz“, das unter der Regierung von Viktor Orbán eingeführt wurde, gegen die Grundwerte der Europäischen Union verstößt. Das Gesetz, das unter anderem die Erwähnung von Homosexualität in Medien verbietet, die für Kinder zugänglich sind, wurde als diskriminierend gegenüber der LGBTQI+-Gemeinschaft angesehen.
In dem Urteil wird deutlich, dass die Regelungen des Gesetzes nicht nur gegen EU-Recht verstoßen, sondern auch die fundamentalen Menschenrechte verletzen. Dies ist das erste Mal, dass ein Mitgliedstaat wegen einer solchen Gesetzgebung von den EU-Instanzen verurteilt wurde. Der EuGH fordert die ungarische Regierung auf, das Gesetz unverzüglich zu annullieren.
Die Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Folgen für die ungarische Politik und insbesondere für die neu gewählte Regierung haben, die mit der Herausforderung konfrontiert ist, die Beziehungen zur Europäischen Union zu verbessern. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines politischen Wandels in Ungarn, nachdem Viktor Orbán bei den jüngsten Wahlen abgewählt wurde.
Quellen: Euronews, FAZ Online, ZEIT Online