Das italienische Höchstgericht hat entschieden, dass es für Hoteliers nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, Gästen Wasser aus dem Hahn anzubieten. Der Fall, der von einer Touristin angestoßen wurde, die in einem Hotelrestaurant in den Dolomiten ein Glas Leitungswasser verlangte, wurde über mehrere Jahre rechtlich verfolgt.
Die Frau argumentierte, dass Wasser ein universelles Menschenrecht sei. Doch das Gericht wies diese Sichtweise zurück und stellte fest, dass kein Gesetz die Hoteliers verpflichtet, Wasser aus dem Hahn zu servieren. Diese Entscheidung hat in Italien eine Debatte über die Verbraucherrechte und die Pflichten von Dienstleistern ausgelöst.
In der Urteilsbegründung wurde darauf hingewiesen, dass es in der Gastronomie üblich sei, Wasser nur gegen Bezahlung anzubieten. Kritiker des Urteils warnen jedoch davor, dass dies den Zugang zu einem grundlegenden Lebensmittel für Touristen einschränken könnte.
Quellen: The Guardian