Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil wegen Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg bestätigt, das ursprünglich am Oberlandesgericht Koblenz gesprochen wurde. Damit bleibt die Verurteilung eines ehemaligen syrischen Geheimdienstmitarbeiters rechtskräftig, der unter anderem wegen Beihilfe zum Mord und schwerer Folter verurteilt wurde.
Der Prozess, der 2020 in Koblenz begann, war weltweit der erste seiner Art: ein Strafverfahren wegen systematischer Staatsfolter in Syrien, das auf dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit beruhte. Der Angeklagte, ein Offizier des syrischen Geheimdienstes, war für die Überstellung von Häftlingen zu Folterzentralen verantwortlich, wo Tausende gefoltert und getötet wurden.
Die Bestätigung des Urteils durch den BGH unterstreicht die besondere Rolle Rheinland-Pfalz’ im internationalen Völkerstrafrecht. Koblenz ist damit zu einem Symbol für die strafrechtliche Aufarbeitung von Verbrechen in Konfliktgebieten geworden. Die Staatsanwaltschaft betont, dass weitere Ermittlungsverfahren gegen syrische Funktionäre laufen.
Die Entscheidung wird von Menschenrechtsorganisationen als Meilenstein gewertet. Gleichzeitig appellieren diese an die internationale Gemeinschaft, die Strafverfolgung weiter zu unterstützen. In Koblenz selbst bleibt die Aufmerksamkeit hoch – nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich, wo Bildungsprojekte und Gedenkveranstaltungen an die Opfer erinnern.
Quellen: ARD Tagesschau – Inland