Simbabwes Verfassungsgericht schickt Abtreibungsrechtsfall zurück an Obergericht

Das Verfassungsgericht Simbabwes hat eine wegweisende Entscheidung zum Abtreibungsrecht teilweise zurückgenommen. Es hob ein Urteil des Obersten Gerichts auf, das einen Abschnitt des geltenden Abtreibungsgesetzes als verfassungswidrig eingestuft hatte. Stattdessen ordnete das höchste Gericht an, dass der Fall erneut verhandelt werden muss, da die Regierung und das Parlament in der ursprünglichen Verhandlung nicht angemessen einbezogen wurden – ein Verfahrensfehler mit erheblichen Konsequenzen.

Der ursprüngliche Beschluss hatte Hoffnungen auf eine Liberalisierung des strengen Abtreibungsrechts im Land geweckt. Simbabwe erlaubt Abtreibungen derzeit nur, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, bei Vergewaltigung, Inzest oder schweren Fehlbildungen des Fötus. Die Entscheidung des Obergerichts hatte argumentiert, dass der Zugang zu sicheren Abtreibungen ein Menschenrecht sei, das durch das bestehende Gesetz verletzt werde.

Neue Verhandlung mit breiterer Beteiligung

Das Verfassungsgericht betonte nun, dass ein solch folgenreicher Fall – mit tiefgreifenden sozialen, medizinischen und ethischen Auswirkungen – nicht ohne die offizielle Teilnahme der gesetzgebenden und exekutiven Gewalt entschieden werden könne. Die Wiederaufnahme des Verfahrens bedeutet, dass die Debatte über die Reform des Abtreibungsrechts weitergeht, jedoch ohne vorläufige rechtliche Änderungen. Frauenrechtsgruppen und medizinische Organisationen hatten sich für eine Modernisierung des Gesetzes eingesetzt, um die hohe Zahl an Todesfällen durch unsichere Abtreibungen zu senken.

Quellen: AllAfrica – Southern Africa, AllAfrica – Latest