Brandenburg verschärft Stiftungsförderung: Nur noch für demokratiekonforme Projekte

Die Landesregierung von Brandenburg bereitet ein neues Gesetz zur Stiftungsfinanzierung vor, das sicherstellen soll, dass öffentliche Gelder nur noch an Organisationen fließen, die sich klar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Das geht aus aktuellen Plänen hervor, die im Tagesspiegel detailliert vorgestellt wurden. Ziel ist es, Staatsmittel vor Missbrauch zu schützen und sicherzustellen, dass geförderte Stiftungen keine antidemokratischen oder extremistischen Tendenzen fördern.

Demnach soll künftig eine Prüfung erfolgen, ob eine Stiftung gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen verstößt. Sollte dies der Fall sein, wäre die staatliche Förderung ausgeschlossen. Dies könnte insbesondere Auswirkungen auf die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung haben, die in der Vergangenheit bereits umstrittene Fördergelder aus Brandenburg erhalten hatte. Die neue Regelung soll Transparenz und Rechenschaftspflicht stärken.

Die rot-schwarz geführte Koalition aus SPD und CDU betont, dass die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements weiterhin gewollt sei – jedoch nur, wenn sie den demokratischen Grundwerten entspricht. Kritiker sehen in dem Gesetzesvorhaben einen notwendigen Schritt zur Wahrung der Verfassungstreue, während andere Bedenken äußern, dass die Regelung zu einer politischen Einflussnahme auf die Stiftungslandschaft führen könnte.

Quellen: Der Tagesspiegel