Das Bundesland Rheinland-Pfalz muss einem Polizeibeamten, der bei der Amokfahrt in Trier verletzt wurde, kein Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied ein Gericht nach einer Klage des betroffenen Beamten. Der tragische Vorfall ereignete sich im November 2020, als ein Fahrzeuglenker in Trier wahllos Menschen auf einem belebten Marktplatz überfuhr und fünf Menschen tötete.
Der verletzte Polizist hatte argumentiert, dass er im Dienst war und bei der Verfolgung des Fahrzeugs verletzt wurde. Dennoch lehnte das Gericht die Forderung nach Schadensersatz ab. Die Begründung: Der Angriff habe sich nicht gezielt gegen die Polizei gerichtet, sondern sei ein allgemeiner Amoklauf gewesen. Daher sei das Land nicht zur Zahlung verpflichtet, insbesondere da der Täter selbst mittlerweile zahlungsunfähig ist.
Das Urteil unterstreicht die juristische Abgrenzung zwischen gezielten Angriffen auf Einsatzkräfte und strafrechtlich relevanten Massentaten, bei denen Beamte zufällig zu Opfern werden. Die Entscheidung könnte auch für andere Bundesländer wegweisend sein, in denen ähnliche Fälle anhängig sind. Die Hinterbliebenen und Verletzten der Amokfahrt in Trier setzen sich seit Jahren für eine bessere rechtliche Anerkennung ihrer Opferlage ein.
Quellen: ntv – Nachrichten