Namibia wartet weiterhin auf die Verabschiedung eines entscheidenden Gesetzes in Südafrika, das den gegenseitigen Transfer verurteilter Gefangener zwischen den beiden Nachbarländern ermöglichen soll. Wie aus Berichten hervorgeht, wird das sogenannte enabling legislation, das die rechtliche Grundlage für die Überstellung von Häftlingen bildet, voraussichtlich erst Mitte 2027 in Kraft treten.
Das Abkommen würde es ermöglichen, dass in Namibia oder Südafrika verurteilte Staatsbürger in das Heimatland verlegt werden können, um ihre Strafe dort abzusitzen. Dieser Schritt würde die Rehabilitation fördern und die familiäre und soziale Wiedereingliederung unterstützen. Bisher fehlt jedoch die notwendige rechtliche Umsetzung in Südafrika, weshalb die Initiative noch nicht in Gang gesetzt werden kann.
Die namibische Regierung beobachtet die Entwicklung aufseiten der südafrikanischen Parlamentsbehörden aufmerksam. Ein Sprecher des Justizministeriums in Windhoek erklärte, man sei bereit, die Zusammenarbeit sofort aufzunehmen, sobald die Rechtsgrundlage vorliege. Die Verzögerung wirft jedoch Fragen zur Koordinierung zwischen den beiden Ländern im Bereich der Strafvollzugsreform auf.
Beide Länder sind Mitglieder der Southern African Development Community (SADC) und arbeiten bereits in mehreren rechtlichen und sicherheitspolitischen Bereichen eng zusammen. Der Gefangenentransfer würde ein weiterer Schritt zur Vertiefung der regionalen Justizkooperation sein. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes in Pretoria bleibt das Vorhaben jedoch vorerst auf Eis.
Quellen: AllAfrica – South Africa