Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD weiterhin beobachten

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat Bayern weiterhin unter Beobachtung halten. Dies bestätigte der Verwaltungsgerichtshof in München, der einen Antrag der Partei zurückwies. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der extremistischen Parteilinie, die unter anderem ein Konzept zur Remigration propagiert.

Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist nicht neu, jedoch wurde mit diesem Urteil der rechtliche Rahmen dafür erneut gestärkt. Die Partei hatte versucht, die Beobachtung zu stoppen, sieht sich jedoch weiterhin in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt.

Die AfD kritisierte das Urteil scharf und sprach von einer politischen Verfolgung. Die bayerische Landesregierung unter Ministerpräsident Markus Söder verteidigt indes die Maßnahmen des Verfassungsschutzes als notwendig, um die Sicherheit im Land zu gewährleisten.

Quellen: n-tv – Nachrichten, ZEIT Online – Deutschland, Süddeutsche Zeitung