Das digitale Gesundheitsunternehmen BinDoc hat Klage gegen den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg eingereicht. Der Konflikt dreht sich um die Nutzung anonymisierter Patientendaten für medizinische Forschungsprojekte. BinDoc behauptet, dass die Behörde unrechtmäßig gegen die Weiterverarbeitung dieser Daten vorgegangen sei, obwohl sie angeblich vollständig anonymisiert seien.
Im Kern der Auseinandersetzung steht die Interpretation der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Während BinDoc argumentiert, dass technisch irreversibel anonymisierte Daten nicht mehr unter den Schutz der DSGVO fallen, sieht die Aufsichtsbehörde weiterhin Risiken für die Privatsphäre der Betroffenen. Der LfDI hatte Anfang des Jahres Maßnahmen gegen BinDoc eingeleitet, darunter Unterlassungsaufforderungen und Überprüfungen der Datenaufbereitung.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen haben – nicht nur für BinDoc, sondern auch für andere Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Südwesten, die auf große Datenmengen angewiesen sind. Datenschützer warnen davor, dass eine Lockerung der Regeln zu unkontrollierten Datenweitergaben führen könnte. Die Industrie hingegen betont, dass Innovationen in der Medizintechnik ohne Zugriff auf aggregierte Daten kaum noch möglich seien. Das Gericht in Karlsruhe wird voraussichtlich in den kommenden Monaten entscheiden.
Quellen: heise online