Bundesverfassungsgericht kippt pauschale Aufhebung von Aufnahmeprogrammen für Afghanen

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung deutliche Grenzen bei der Behandlung von Aufnahmeprogrammen für Afghanen gesetzt. Wie das Gericht am 24. Juli 2026 mitteilte, dürfen Aufnahmezusagen nicht pauschal aufgehoben werden. Dieser Grundsatz folgt aus einem konkreten Fall einer afghanischen Mutter mit ihren beiden Söhnen, deren Aufnahmezusage widerrufen worden war.

Das zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss den Fall nun erneut prüfen. Die Entscheidung hat auch für Brandenburg Bedeutung, da das Gericht mit Sitz in Berlin für die Verwaltungsrechtspflege in beiden Ländern zuständig ist. Die bisherige Praxis der Bundesregierung, Aufnahmeprogramme ohne individuelle Prüfung auszusetzen, wurde damit juristisch zurückgewiesen.

Das Urteil stärkt die Rechte von besonders schutzbedürftigen Personen aus Afghanistan und könnte Auswirkungen auf andere laufende Verfahren im Bundesland Brandenburg haben. Die Landesbehörden müssen nun sicherstellen, dass Entscheidungen über die Aufnahme von Geflüchteten weiterhin auf individueller Basis getroffen werden – im Einklang mit verfassungsrechtlichen Garantien.

Quellen: Welt Online