Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Bundesregierung die Aufnahmezusagen für Afghanen nicht pauschal zurücknehmen darf. Hintergrund ist der Fall einer afghanischen Mutter, die im Dezember 2025 gemeinsam mit ihren beiden Söhnen Einreisevisa beantragt hatte. Die Bundesregierung hatte damals alle Zusagen zur Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Afghanen widerrufen – auch die ihre.
Die Richter in Karlsruhe wiesen nun darauf hin, dass jede Einzelfallprüfung zwingend erforderlich sei. Eine pauschale Ablehnung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und den Schutz des Vertrauensschutzes. Für die Klägerin bedeutet das Urteil eine Erleichterung: Nach monatelangem Warten hat sie nun wieder Hoffnung auf ein sicheres Leben in Deutschland.
Das Gericht betonte, dass die Bundesregierung verpflichtet sei, humanitäre Aufnahmeprogramme transparent und rechtskonform zu gestalten. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für andere betroffene Familien haben, die sich in ähnlicher Lage befinden.
Quellen: Tagesspiegel, ntv – Nachrichten, FAZ Online