Das Verwaltungsgericht Gera hat entscheidende Auflagen für den Betrieb von Cannabis-Clubs in Thüringen für rechtswidrig erklärt. Die beanstandeten Vorschriften hätten den Anbau von Cannabis in diesen Vereinen über Gebühr erschwert und stünden im Widerspruch zu bundesrechtlichen Regelungen, so die Begründung des Gerichts. Betroffen waren insbesondere Vorgaben, die umfangreiche Sicherheits- und Dokumentationsnachweise für den Eigenanbau verlangten.
Die Entscheidung betrifft alle in Thüringen registrierten Cannabis-Clubs, die unter strengen Bedingungen legal Hanf für Mitglieder anbauen dürfen. Die bisherigen Anforderungen galten als besonders restriktiv im Vergleich zu anderen Bundesländern. Mit dem Urteil wird nun erwartet, dass die Zulassung neuer Clubs einfacher wird und bestehende Vereine ihre Produktion flexibler gestalten können.
Die Stadt Gera hatte die strengen Auflagen eingeführt, um mögliche Missbrauchsräume zu verhindern. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass Landesbehörden keine weitergehenden Vorschriften erlassen dürfen, wenn diese nicht ausdrücklich durch Bundesrecht gedeckt sind. Die Entscheidung könnte nun auch Auswirkungen auf die Regelungen in anderen thüringischen Kommunen haben.
Quellen: MDR – Nachrichten (DE, 31.07.2026 08:28)