Das Verwaltungsgericht Gera hat in einem ersten Eilverfahren entschieden, dass die von der Landesbehörde festgelegten Auflagen für sogenannte Cannabis-Social-Clubs rechtswidrig sind. Die Richter argumentierten, die Regeln seien unklar formuliert und verletzten damit den Grundsatz rechtlicher Bestimmtheit. Eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache steht jedoch noch aus.
Die Klage wurde von einem thüringenweiten Verein eingereicht, der sich für die legale, gemeinnützige Vergabe von Cannabis an Mitglieder einsetzt. Der Verein kritisierte, dass die behördlichen Vorgaben – etwa zu Mitgliederzahlen, Anbauhöhen und Dokumentationspflichten – willkürlich und nicht mit dem Bundes-Cannabisgesetz vereinbar seien.
Das Urteil gilt vorläufig und betrifft zunächst nur den klagenden Verein. Dennoch sehen andere Cannabis-Initiativen in Thüringen darin einen wichtigen Präzedenzfall. In Städten wie Jena, Erfurt und Gera gibt es bereits mehrere aktive Clubs, die unter der neuen Gesetzeslage legal agieren wollen.
Die Landesregierung hatte betont, dass die Auflagen nötig seien, um Missbrauch zu verhindern und die Kontrolle durch die Behörden sicherzustellen. Nun muss das Innenministerium möglicherweise die Vorgaben überarbeiten – vor dem Hintergrund eines bundesweiten Pilotprojekts zur regulierten Abgabe von Cannabis.
Die Entscheidung des Gerichts in Gera könnte auch Auswirkungen auf die Debatte über die Daseinsvorsorge und Drogenpolitik im Freistaat haben. Experten erwarten, dass die endgültige Klärung in den kommenden Monaten weitere Gerichtsverfahren nach sich ziehen könnte.
Quellen: MDR – Nachrichten