Gericht untersagt Corona-Behauptung über Christian Drosten in Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat am 18. April 2026 entschieden, dass der Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger nicht mehr behaupten darf, der Virologe Christian Drosten habe die Öffentlichkeit absichtlich über die Ursprünge des Coronavirus getäuscht. Diese gerichtliche Verfügung kommt in einer Zeit, in der die Diskussion über die Herkunft von COVID-19 und die damit verbundenen wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterhin kontrovers geführt wird.

Die Klage wurde von Drosten eingereicht, nachdem Wiesendanger in verschiedenen Medienanstalten seine Thesen zur Herkunft des Virus verbreitet hatte, die als irreführend und unbegründet eingestuft wurden. Das Gericht erkannte, dass solche Behauptungen nicht nur die Person Drosten, sondern auch die allgemeine Wahrnehmung der wissenschaftlichen Community und deren Arbeit gefährden.

Das Urteil wird als wichtiger Schritt zur Wahrung der wissenschaftlichen Integrität und zur Bekämpfung von Fehlinformationen in einer Zeit angesehen, in der die Gesellschaft nach verlässlichen Informationen über das Virus und dessen Ursprünge sucht. Es unterstreicht die Verantwortung von Wissenschaftlern und Journalisten, die öffentliche Debatte auf fundierte und nachprüfbare Fakten zu stützen.

Quellen: FAZ Online