Hospizmitarbeiterin in Friesland entlassen wegen AfD-Kandidatur

Ein Diakonie-Verein im niedersächsischen Friesland hat eine Mitarbeiterin gekündigt, die für die Alternative für Deutschland (AfD) bei der anstehenden Kommunalwahl kandidiert. Die betroffene Frau arbeitete in einer Einrichtung, die Hospizdienste betreut. Die Kündigung löste landesweite Diskussionen über die Vereinbarkeit politischer Betätigung und Tätigkeit in sozialen Einrichtungen aus.

Der Verein argumentiert, dass die AfD als Partei Werte vertritt, die im Widerspruch zu den humanitären Grundsätzen der Diakonie stünden. In einer Stellungnahme hieß es, die Organisation fühle sich verpflichtet, „universelle Menschenrechte und die Würde jedes Menschen“ zu schützen. Eine Kandidatur für eine Partei, die vom Verfassungsschutz in Niedersachsen als gesichert rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuft wird, sei mit der Tätigkeit in einer diakonischen Einrichtung nicht vereinbar.

Ein regionales Arbeitsgericht hatte bereits in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die AfD in Niedersachsen als verfassungsfeindlich geprägt gelte. Ob Arbeitgeber jedoch grundsätzlich berechtigt sind, Mitarbeitende zu entlassen, nur weil sie für die AfD kandidieren, bleibt rechtlich umstritten. Jurist:innen warnen vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit, während kirchliche Träger auf ihre weltanschauliche Integrität verweisen.

Die betroffene Mitarbeiterin, Martina Müller, hat gegen die Kündigung geklagt. Die Verhandlung wird voraussichtlich in den kommenden Monaten vor dem Arbeitsgericht Wilhelmshaven stattfinden. Der Fall wirft Fragen auf über die Grenzen politischer Neutralität im Arbeitsleben – besonders in sensiblen sozialen Berufen.

Quellen: ZEIT Online – Deutschland, Spiegel Online – Deutschland