Ein schwerer Vorfall im Nahverkehr bei Karlsruhe hat für juristische und öffentliche Diskussionen gesorgt. Ein junger Bahnmitarbeiter wurde Ende der Woche während einer Fahrt von einem Fahrgast angegriffen, woraufhin er aus einem fahrenden Zug stürzte und lebensgefährlich verletzt wurde. Das Amtsgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass gegen den mutmaßlichen Täter kein Haftbefehl erlassen wird. Die Richter begründeten dies mit der sogenannten „fehlenden Vorhersehbarkeit“ des Sturzes.
Laut Ermittlungen prügelte und trat der Beschuldigte auf den Mitarbeiter ein, während der Zug in Bewegung war. Als sich plötzlich eine Tür öffnete, stürzte der Betroffene auf die Gleise. Er erlitt schwerste Verletzungen und wurde notoperiert. Dennoch bleibe der Angreifer vorerst in Freiheit, da die Gefahr eines Flucht- oder Wiederholungstatbestandes nicht ausreiche, so das Gericht.
Die Entscheidung sorgt für Kritik, insbesondere bei Gewerkschaften und aus dem Bereich der Verkehrssicherheit. Viele fordern nun eine Neubewertung der Handlungspflichten von Sicherheitskräften und Justiz bei Gewalttaten im öffentlichen Nahverkehr. Der Fall wirft Fragen zur Strafverfolgung bei indirekten Folgen von Angriffen auf.
Quellen: Welt Online