Landesregierung im Fokus: AfD-Mitglieder verlieren Waffenerlaubnis wegen Sicherheitsbedenken

Ein wegweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Sachsen-Anhalt könnte weitreichende Konsequenzen für Waffenbesitzer mit AfD-Parteizugehörigkeit haben. Wie die Welt Online berichtet, hat das Gericht klargestellt, dass Mitgliedschaft oder aktive Unterstützung der AfD-Landtagsfraktion ausreichen kann, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit infrage zu stellen – und damit den Entzug der Waffenbesitzkarte rechtfertigt.

Die Entscheidung stützt sich auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, der die AfD in Sachsen-Anhalt als rechtsextremistisch bestehende Partei einstuft. Bei einem konkreten Fall hatte die zuständige Behörde die Waffenkarte eines langjährigen Schützenvereinsmitglieds entzogen, nachdem dessen AfD-Mitgliedschaft bekannt wurde. Das Gericht bestätigte diesen Schritt und betonte, dass die politische Haltung einer Person bei der Beurteilung ihrer Zuverlässigkeit eine Rolle spielen dürfe, wenn sie extremistischen Zielen nahekommt.

Die Entscheidung löst landesweit Diskussionen über Sicherheit, Grundrechte und den Umgang mit rechtspopulistischen Parteien aus. Während Innenministerium und Polizei die Maßnahme als notwendigen Schutz der Bürger begrüßen, kritisiert die AfD selbst das Urteil als politische Willkür. Unklar bleibt vorerst, wie viele Waffenbesitzer im Land von ähnlichen Überprüfungen betroffen sein könnten. Die Behörden kündigten jedoch an, alle bekannten Fälle systematisch zu prüfen.

Quellen: Welt Online