Neukölln verlangt Antisemitismus-Klausel für Sozialprojekte – Kontroverse um IHRA-Definition

Der Bezirk Neukölln in Berlin führt eine neue Auflage für die Vergabe von Fördermitteln an soziale Projekte ein: Trägerorganisationen müssen künftig die IHRA-Definition von Antisemitismus anerkennen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die Entscheidung des Neuköllner Stadtrats sorgt für politische Diskussionen im Bezirk und darüber hinaus.

Die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) definiert Antisemitismus als „eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegen Juden äußert“. Die Definition wird oft genutzt, um antisemitische Äußerungen in politischen oder gesellschaftlichen Debatten einzuordnen. Kritiker befürchten jedoch, dass sie auch kritische Äußerungen zur israelischen Politik pauschal unter Generalverdacht stellen könne.

Während die CDU den Beschluss als konsequenten Schritt gegen Antisemitismus begrüßt und sich in einer „Vorreiterrolle“ sieht, warnen Grüne und Linke vor Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Insbesondere linke Initiativen befürchten, dass Projekte mit migrantischem Hintergrund durch die Klausel diskriminiert werden könnten.

Die Debatte spiegelt eine bundesweite Kontroverse wider: Während einige Kommunen bereits ähnliche Klauseln eingeführt haben, lehnen andere sie ab, um den Raum für kritische Debatten nicht einzuschränken. In Berlin bleibt Neukölln damit einer der ersten Bezirke, der die IHRA-Definition verbindlich macht – mit ungewissem langfristigen Effekt auf die lokale Zivilgesellschaft.

Quellen: Welt Online, Der Tagesspiegel