Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2025 insgesamt 15 Sonderflüge organisiert, um 130 abgelehnte Asylbewerber in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Wie das Innenministerium auf Anfrage bestätigte, sind solche Charteraktionen notwendig, da viele Zielstaaten nur kleine Gruppen von Rückzuführenden pro Flug akzeptieren. Die Maßnahmen erfolgten unter strikter Einhaltung internationaler und nationaler Vorschriften.
Die Zahl der durchgeführten Rückführungen bleibt trotz der erheblichen logistischen Anstrengungen überschaubar. Grund dafür sind nicht nur die restriktiven Aufnahmeregelungen der Herkunftsländer, sondern auch rechtliche Hürden und fehlende Papiere. Das Land setzt daher weiterhin auf verstärkte Kooperation mit diplomatischen Vertretungen, um die Rückführungsquote zu erhöhen.
Die gecharterten Flugzeuge wurden je nach Zielregion unterschiedlich eingesetzt – unter anderem in afrikanische, vorderasiatische und westbalkanische Länder. Begleitet wurden die Rückführungen stets von Sicherheitspersonal des Bundes oder der Länder. Die Kosten für die Aktionen wurden nicht offengelegt, gelten jedoch als erheblich.
Die Landesregierung betont, dass Abschiebungen ein notwendiger Bestandteil einer funktionierenden Migrationspolitik seien. Gleichzeitig werde weiter daran gearbeitet, legale Migrationswege zu stärken und illegale Aufenthalte konsequent zu beenden.
Quellen: Welt Online