OLG Koblenz kippt Drosselklausel in 1&1-Verträgen

Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine Entscheidung zugunsten der Verbraucher im Telekommunikationsbereich getroffen. Die Richter erklärten eine Klausel in den AGB von 1&1 für unwirksam, nach der Kunden mit sogenannten Unlimited-Tarifen bei „unüblichem Verbrauchsverhalten“ mit einer Drosselung der Internetgeschwindigkeit oder sogar mit einer Kündigung rechnen mussten.

Die Klausel sah vor, dass 1&1 das Recht hatte, Nutzer zu sanktionieren, wenn diese nach Unternehmensangaben überdurchschnittlich viel Daten verbrauchten. Das Gericht wertete diese Regelung jedoch als unangemessen benachteiligend für Kunden, die für einen uneingeschränkten Tarif bezahlt hatten. „Unlimited“ müsse auch tatsächlich uneingeschränkt gelten, so die Begründung der Kammer.

Die Entscheidung des OLG Koblenz ist ein bedeutendes Signal für die Verbraucherrechte im digitalen Markt. Experten sehen darin eine klare Absage an versteckte Limitierungen in sogenannten Flatrates. Für bestehende und künftige Verträge könnte die Urteilsbegründung als Präzedenzfall dienen, insbesondere wenn andere Anbieter ähnliche Klauseln nutzen.

Quellen: heise online