Im Oberlandesgericht Koblenz hat der Prozess um den Mord an der amerikanischen Touristin Amy Lopez aus dem Jahr 1994 eine dramatische Wendung genommen. Bei den Schlussplädoyers sprach sich selbst der Verteidiger des 81-jährigen Angeklagten Hans S. für eine Verurteilung seines Mandanten wegen Mordes aus. Dies sei angesichts der Beweislage und der langen Verfahrensgeschichte die einzige angemessene Konsequenz, erklärte der Rechtsanwalt vor Gericht.
Amy Lopez war 1994 während eines Deutschland-Besuchs in Koblenz verschwunden. Ihre Leiche wurde nie gefunden, doch Indizien und Zeugenaussagen führten schließlich zu Hans S., der bereits in der Vergangenheit durch gewalttätige Delikte auffällig geworden war. Nach jahrzehntelanger Ermittlungsarbeit und juristischen Hürden begann der Prozess vor dem Koblenzer Oberlandesgericht, das wegen der Schwere der Tat zuständig ist.
Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft und betonte, dass die Tat in besonderer Kaltblütigkeit und unter Missachtung menschlichen Lebens verübt worden sei. Der Verteidiger räumte ein, dass sein Mandant die Tat nicht vollständig aufarbeiten könne, und sprach von einem „unverzeihlichen Verbrechen“. Selbst Entschuldigungen seien hier bedeutungslos: „Für einen Mord kann man sich nicht entschuldigen“, so die Worte des Anwalts im Plädoyer.
Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. Der Fall hat nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch in den USA große Aufmerksamkeit erregt, da Amy Lopez dort bis heute von ihrer Familie vermisst wird. Die Verhandlung gilt als einer der symbolträchtigsten alten Straftaten, die nun endlich juristisch aufgearbeitet werden sollen.
Quellen: FAZ Online