Thüringens Justizministerin fordert Reform des Selbstbestimmungsgesetzes

Thüringens Justizministerin hat im Zuge einer kontroversen Haftverlegung Änderungsbedarf am neuen Selbstbestimmungsgesetz angemeldet. Hintergrund ist die Überstellung einer Person, die noch unter ihrem Geburtsnamen und als Mann wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, in ein Frauengefängnis. Die Entscheidung sorgte bundesweit für Empörung und politische Debatte.

Die Ministerin betonte in einer Stellungnahme, dass der Fall zeige, dass der aktuelle Gesetzesentwurf zu wenig klare Schutzmechanismen für vulnerablen Gruppen, insbesondere Frauen in geschlossenen Einrichtungen, vorsehe. „Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung ist wichtig, darf aber nicht zur Gefährdung anderer führen. Wir brauchen differenzierte Regelungen, gerade im Justizvollzug“, so die Ministerin.

Die Kritik richtet sich insbesondere gegen pauschale Zuweisungen in geschlechtsspezifische Haftanstalten ohne Berücksichtigung von Straftatbestand und Gefährlichkeitsprognose. Rechtsexperten fordern nun eine Überprüfung der Vorgaben durch eine unabhängige Kommission. Auch die Thüringer Frauenbeauftragte meldete Bedenken an und mahnte an, den Schutz von Frauen in der Haft nicht zu vernachlässigen.

Die Debatte kommt zu einem sensiblen Zeitpunkt, da das Bundesparlament das Selbstbestimmungsgesetz in Kürze verabschieden könnte. Thüringen könnte sich nun für eine Modellregelung auf Landesebene einsetzen, die sowohl Selbstbestimmung als auch Sicherheit berücksichtigt.

Quellen: Der Tagesspiegel