In einem bislang einmaligen Fall in Thüringen wurde eine verurteilte Person nach Änderung des Geschlechtseintrags von männlich auf weiblich aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tonna in das Frauengefängnis nach Chemnitz verlegt. Die Person war wegen sexuellen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Während der Haft beantragte sie und erhielt die rechtliche Anerkennung als Frau, was die Verlegung gemäß den aktuellen Vorgaben zur geschlechtssensiblen Unterbringung notwendig machte.
Justizministerin Beate Meißner (CDU) reagierte scharf auf den Fall und forderte eine Nachbesserung des Selbstbestimmungsgesetzes. „Die Sicherheit von Häftlingen und Personal darf nicht auf dem Altar ideologischer Fortschritte geopfert werden“, betonte Meißner in einer Stellungnahme. Sie plädiert dafür, bei der Unterbringung in geschlechtsspezifischen Einrichtungen stärker auch strafrechtliche Hintergründe und Gefährlichkeitsprofile berücksichtigen zu können.
Der Fall sorgt bundesweit für Diskussionen über die Schnittstellen zwischen Transrechten und Justizvollzug. In Thüringen ist es der erste dokumentierte Fall dieser Art. Kritiker warnen vor möglichen Missbrauchslücken, Befürworter von Selbstbestimmung betonen dagegen die Bedeutung der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität – auch im Strafvollzug.
Die JVA Tonna wird weiterhin als zentrale Einrichtung für männliche Häftlinge im Freistaat fungieren, doch der Vorfall könnte langfristig zu Anpassungen in der Unterbringungspraxis führen. Die Thüringer Justizbehörden kündigten an, das Verfahren zu überprüfen, während die Bundesregierung auf eine Gesetzesreform gedrängt wird.
Quellen: MDR – Nachrichten, ntv – Nachrichten, Welt Online