Im Zuge der Sicherheitsmaßnahmen nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin müssen nun vier Personen aus dem islamistischen Milieu eine elektronische Fußfessel tragen. Wie Berlins Innensenatorin mitteilte, hat die Justiz einem entsprechenden Antrag der Polizei zugestimmt. Die betroffenen Personen gelten als islamistische Gefährder, deren Handlungen möglicherweise terroristische Anschläge betreffen könnten.
Der Vorfall am CSD hatte bundesweite Aufmerksamkeit erregt und zu einer Verschärfung der Sicherheitsvorkehrungen in der Hauptstadt geführt. Bereits während des Hamburger CSD war ein weiterer Gefährder in Gewahrsam genommen worden, was die Befürchtungen vor koordinierten Aktionen verstärkte. Die Fußfesseln ermöglichen es den Sicherheitsbehörden, die Bewegungen der Betroffenen kontinuierlich zu überwachen und bei Verdachtsmomenten unverzüglich einzugreifen.
Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Sicherheitskonzepts, das in enger Abstimmung zwischen Berliner Polizei, Verfassungsschutz und Justiz entwickelt wurde. Experten betonen, dass solche Überwachungsmaßnahmen zwar eingreifend seien, aber bei akuter Gefahr notwendig, um Anschläge zu verhindern. Die Berliner Behörden wollen in den kommenden Tagen eine Zwischenbilanz der Sicherheitslage vorlegen.
Quellen: FAZ Online, Der Tagesspiegel