Der AfD-Bürgermeisterkandidat Justin Vogel aus Herzberg am Harz ist mit einem Eilantrag gegen seinen Ausschluss von der kommenden Kommunalwahl gescheitert. Wie das zuständige Gericht in Niedersachsen entschied, bleibt der Ausschluss vorerst bestehen. Vogel muss daher darauf hoffen, dass sein Fall im regulären gerichtlichen Verfahren später doch noch aufgenommen wird.
Der Kandidat war von der Wahlkommission aus dem Rennen genommen worden, weil er als Funktionär der AfD rechtswidrige Inhalte verbreitet haben soll, die gegen das Parteiengesetz verstoßen. Die genauen Gründe für den Ausschluss wurden nicht abschließend öffentlich gemacht, doch die Wahlbehörden argumentierten mit einer möglichen Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Vogel hatte kurzfristig einen Eilantrag gestellt, um die Teilnahme an der Wahl wenigstens vorläufig sicherzustellen – doch das Gericht lehnte dies ab.
Die Entscheidung könnte Signalwirkung für weitere kommunalpolitische Auseinandersetzungen im Bundesland haben. In mehreren niedersächsischen Kommunen werden derzeit die Zulassungen von Kandidierenden geprüft, insbesondere solcher mit Nähe zu rechtspopulistischen oder extremistischen Bewegungen. Die Ablehnung des Eilantrags unterstreicht, dass die Behörden bei Verdacht auf antidemokratische Tendenzen auch konsequent handeln.
Für Herzberg am Harz bedeutet dies, dass der Bürgermeisterposten nun ohne Beteiligung von Justin Vogel gewählt wird. Die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit seines Ausschlusses könnte jedoch erst in einem späteren Hauptsacheverfahren fallen – unabhängig davon, ob dieser dann noch Auswirkungen auf das Wahlergebnis hat.
Quellen: Welt Online