Ein ehemaliger Hausverwalter aus Hessen muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis, nachdem er über mehrere Jahre hinweg mehr als 50 Wohnungseigentümer um insgesamt 730.000 Euro betrogen hat. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, nutzte der Mann gefälschte Kontoauszüge und erfand Rechnungsnummern, um seine Unterschlagungen zu verschleiern. Die Taten kamen erst nach einer systematischen Prüfung der Buchhaltung ans Licht.
Die Tatzeit erstreckt sich über mehrere Jahre, in denen der Beschuldigte für zahlreiche Eigentümergemeinschaften in der Region tätig war. Statt die anvertrauten Mittel ordnungsgemäß zu verwalten, leitete er Gelder auf eigene Konten um und manipulierte die Abrechnungen. Die Eigentümer bemerkten die Unregelmäßigkeiten erst, als einige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden konnten und externe Prüfer eingeschaltet wurden.
Beim Prozess in Frankfurt gab der Angeklagte die Taten schließlich zu. Die Richter betonten, dass das Vertrauen, das einem Hausverwalter entgegengebracht werde, besonders groß sei – und dessen Missbrauch daher schwer wiege. Neben der Freiheitsstrafe bleibt die zivilrechtliche Rückforderung der unterschlagenen Summen, deren vollständige Rückzahlung unwahrscheinlich erscheint. Die Affäre wirft erneut Fragen zur Kontrolle von Verwaltungstätigkeiten in Eigentümergemeinschaften auf.
Quellen: FAZ Online