Ein 43-jähriger AfD-Landtagskandidat aus der Altmark steht im Zentrum einer politischen Kontroverse. Wie Recherchen mehrerer Medien zeigen, soll er Verbindungen zu Mitgliedern der 2023 verbotenen Neonazi-Gruppierung „Artgemeinschaft“ unterhalten haben. Die Gruppe war bundesweit aufgrund ihrer völkischen und antisemitischen Ideologie bekannt und wurde im Rahmen eines Verbotsverfahrens aufgelöst.
Die Vorwürfe werfen ein Schlaglicht auf die personellen Profile innerhalb der rechtspopulistischen Partei in Sachsen-Anhalt. Der betroffene Kandidat, der für einen Wahlkreis in der Altmark antritt, hat bislang keine Stellungnahme abgegeben. Die AfD-Landtagsfraktion distanzierte sich bisher nicht öffentlich von dem Kandidaten, obwohl der Fall in der Partei intern diskutiert wird.
Die „Artgemeinschaft“ galt als besonders radikal und hatte nicht nur ideologische Parallelen zu historischen SS-Kreisen, sondern förderte auch ein rassistisches Weltbild. Seit dem Verbot der Gruppe im Jahr 2023 werden strafrechtliche Ermittlungen gegen ehemalige Mitglieder und Sympathisanten geführt. Sollte sich die Verbindung des Kandidaten bestätigen, könnte dies rechtliche sowie politische Konsequenzen nach sich ziehen. Die Landeszentrale für politische Bildung von Sachsen-Anhalt hat den Fall zur Beobachtung aufgenommen.
Die Debatte um extremistische Netzwerke im Umfeld der AfD gewinnt besonders angesichts der Landtagswahlen an Brisanz. Sachsen-Anhalt gilt als Hochburg der Partei, wo die AfD in Umfragen regelmäßig zweistellige Ergebnisse erzielt.
Quellen: Der Tagesspiegel, MDR – Nachrichten