Das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt hat in einem wegweisenden Urteil bestätigt, dass Mitgliedern oder Unterstützern der AfD die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden darf. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit fehlender waffenrechtlicher Zuverlässigkeit, die durch die Zugehörigkeit zu einer rechtspopulistischen Partei entstehen könne.
Drei betroffene Personen – darunter aktive und ehemalige AfD-Mitglieder – hatten gegen die Entziehung ihrer Waffenbesitzkarten geklagt. Alle Versuche, die Erlaubnisse wiederzuerlangen, scheiterten nun endgültig vor Gericht. Das Gericht stellte fest, dass die politische Einstellung und die Bindung zur AfD Zweifel an der verantwortungsvollen Handhabung von Schusswaffen rechtfertigen.
Die Entscheidung hat bundesweite Signalwirkung, obwohl sie auf dem konkreten Fall in Sachsen-Anhalt basiert. Die Behörden können nun stärker als bisher auf politische Äußerungen und Parteibindungen zurückgreifen, wenn es um die Zuverlässigkeit im Waffenrecht geht. Rechtsexperten sehen darin eine klare Abwägung zwischen Grundrechten und öffentlicher Sicherheit.
Die AfD kritisierte das Urteil als politische Diskriminierung, während Sicherheitsexperten und Teile der Justiz es als notwendige Maßnahme im Sinne der Gefahrenabwehr begrüßten. Das Verfahren könnte jedoch vor höheren Instanzen weitergehen.
Quellen: ntv – Nachrichten, MDR – Nachrichten, Der Tagesspiegel, Welt Online