Vor 66 Jahren griff die Landesregierung von Rheinland-Pfalz entschlossen gegen rechtsextreme Strukturen ein: Im Jahr 1960 ordnete der damalige CDU-Innenminister August Wolters die Auflösung eines rechtsextremen Landesverbands an. Dieser Schritt war damals ebenso mutig wie selten – und ist heute fast in Vergessenheit geraten. Wolters handelte auf Grundlage der damaligen Rechtslage, um extremistische Tendenzen im Keim zu ersticken, lange bevor solche Maßnahmen in der öffentlichen Debatte etabliert waren.
Der betroffene Verband hatte sich durch nationalistische, antisemitische und verfassungsfeindliche Äußerungen hervorgetan. Wolters rechtfertigte das Vorgehen mit dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung – ein Argument, das auch heute noch bei Verbotsverfahren Anwendung findet. Interessant ist, dass der Innenminister aus der eigenen Parteienlandschaft damals nur begrenzte Rückendeckung erhielt. Dennoch setzte er sich durch, unterstützt von Juristen und dem Verfassungsschutz.
Der Fall Wolters wirft ein Schlaglicht auf die historische Kontinuität staatlicher Abwehr von Extremismus in Rheinland-Pfalz. Während aktuelle Debatten oft suggerieren, Verbote seien ein modernes Instrument, zeigt dieses Beispiel, dass bereits in der frühen Bundesrepublik Landesregierungen handlungsfähig waren. Historiker*innen fordern daher, solche Episoden stärker in die öffentliche Erinnerung zu rücken – nicht nur als Warnung, sondern als Beweis dafür, dass entschlossenes Handeln möglich ist.
Quellen: FAZ Online (DE, 17.07.2026 05:18)