Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte hat das geplante neue Polizeigesetz des Landes scharf kritisiert. Besonders der Ausbau von biometrischer Erkennung und KI-gestützter Datenanalyse stelle eine erhebliche Bedrohung für die Grundrechte der Bürger dar, erklärte er in einer Stellungnahme. Die geplanten Befugnisse der Polizei gefährdeten die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre.
Der Beauftragte weist zudem auf fehlende Zweckbindung hin: Die vorgesehenen Technologien könnten nicht nur bei konkreten Gefahrenlagen, sondern auch präventiv eingesetzt werden. Dies schaffe eine Grundlage für flächendeckende Überwachung, die mit dem Rechtsstaatsprinzip nur schwer vereinbar sei. Besonders problematisch sei der Einsatz künstlicher Intelligenz zur Analyse von Bewegungsprofilen und sozialen Netzwerken, da hier das Risiko von Fehl- und Falschinterpretationen hoch sei.
Die Landesregierung argumentiert, dass moderne Sicherheitsbehörden mit digitalen Werkzeugen ausgestattet sein müssten, um effektiv gegen organisierte Kriminalität und terroristische Bedrohungen vorgehen zu können. Dennoch müsse das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit gewahrt bleiben, so die Kritik aus dem Datenschutzbeauftragtenamt. Eine abschließende Bewertung des Gesetzesentwurfs soll nach der Anhörung aller beteiligten Stellen erfolgen.
Quellen: heise online