Immer mehr Gerichte prüfen, ob verkehrsauffällige Autofahrer durch freiwillige Nachschulungen Strafen abwenden können. Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun klargestellt: Unter engen Vorgaben ist es möglich, ein Bußgeldverfahren durch Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme einzustellen.
Der Fall betraf einen Fahrer, der bereits mehrfach wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgefallen war. Statt das Verfahren durchzuführen, bot das Gericht die Möglichkeit an, an einer speziellen Aufbauseminar-ähnlichen Maßnahme teilzunehmen. Nach erfolgreicher Teilnahme wurde das Verfahren eingestellt – eine Entscheidung, die nun als wegweisend gilt.
Die Richter betonten, dass eine solche Maßnahme nur in Ausnahmefällen in Betracht komme: Es müsse eine echte Einsicht des Betroffenen vorliegen, und die Tat dürfe nicht schwerwiegend sein. Zudem müsse die Schulung staatlich anerkannt sein und von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden. Das Urteil könnte nun Schule machen – auch außerhalb Baden-Württembergs.
Verkehrsrechtler sehen darin einen sinnvollen Ansatz zur Prävention. Statt nur zu sanktionieren, werde versucht, das Verhalten langfristig zu ändern. In Karlsruhe könnte dieses Modell nun verstärkt angewendet werden, insbesondere bei Wiederholungstätern mit geringer Deliktsintensität.
Quellen: ntv – Nachrichten