Das Bundesland Hessen will mit einer Bundesratsinitiative die strafrechtliche Verfolgung von Angriffen auf kritische Infrastruktur verschärfen. Hintergrund sind wiederholt dokumentierte Vorfälle an Stromtrassen, Umspannwerken und anderen lebenswichtigen Einrichtungen, die in den vergangenen Monaten bundesweit für Sorge sorgten. Die hessische Landesregierung schlägt daher die Einführung eines neuen strafrechtlichen Tatbestands vor: des ‚gemeinschädlichen Hausfriedensbruchs‘.
Dieser soll greifen, wenn Unbefugte in geschützte Infrastruktureinrichtungen eindringen und dabei die öffentliche Sicherheit oder Versorgung gefährden – auch wenn kein Diebstahl oder materieller Schaden nachweisbar ist. Bisher stießen Ermittler oft an juristische Grenzen, da herkömmliche Delikte wie Hausfriedensbruch nur bei Wohnräumen oder mit geringer Strafandrohung gelten. Mit der Neuregelung soll klargestellt werden, dass Angriffe auf kritische Infrastruktur nicht als Bagatelldelikt gelten dürfen.
Die Initiative wird in Fachkreisen als wichtiger Schritt zur Stärkung der inneren Sicherheit bewertet. Gleichzeitig wird betont, dass der Vorschlag verhältnismäßig bleiben müsse und keine Grundrechte beeinträchtigen dürfe. Die hessische Landesregierung will den Antrag in den kommenden Wochen im Bundesrat einbringen und sucht bereits jetzt Verbündete unter anderen Bundesländern.
Quellen: FAZ Online