Brandenburg verbietet AfD-Werbung an Schulen nach Einstufung als rechtsextrem

Die brandenburgische Landesregierung hat nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch umgehend Konsequenzen gezogen. Ab sofort ist es verboten, AfD-Werbematerialien an Schulen im Bundesland zu verbreiten oder dort Parteiarbeit zu betreiben. Die Entscheidung basiert auf dem aktuellen Lagebericht des Verfassungsschutzes, der die rechtsextreme Grundausrichtung der Partei bestätigt.

Das Verbot zielt darauf ab, schulische Räume als neutralen Bildungsort zu schützen und den Einfluss extremistischer Ideologien auf junge Menschen zu verhindern. Schulen erhalten entsprechende Handlungsanweisungen, um verdächtige Aktivitäten oder Materialien zu melden. Bildungsministerin Britta Ernst betonte, dass Demokratiebildung und Meinungsvielfalt im Unterricht weiterhin gelebt werden – jedoch nicht auf Kosten der Verfassungstreue.

Die AfD reagierte mit scharfer Kritik. Parteisprecherin Lea Kliem nannte die Maßnahme einen „Angriff auf die Meinungsfreiheit“ und sprach von politischer Willkür. Sie kündigte rechtliche Schritte an. Unabhängig davon bleibt die Einstufung rechtlich bindend für staatliche Institutionen, solange sie nicht gerichtlich aufgehoben wird.

Brandenburg ist eines der ersten Bundesländer, das konkrete Maßnahmen gegen die AfD an Schulen nach der Verfassungsschutzbeobachtung ergriffen hat. Die Entscheidung könnte bundesweit Signalwirkung entfalten.

Quellen: Der Tagesspiegel