Die brandenburgische Landesregierung erwägt eine umstrittene Verschärfung der Drohnenregeln: Betreiber kritischer Infrastruktur, insbesondere Stromversorger, könnten künftig befugt werden, Drohnen in der Nähe ihrer Anlagen abzuschießen. Dieser Vorstoß stößt jedoch bei Sicherheitsbehörden auf massive Kritik. Selbst die Bundeswehr unterliegt bei Drohnenabwehrmaßnahmen strengen gesetzlichen Vorgaben, die nur unter engsten Bedingungen und in Abstimmung mit zivilen Luftfahrtbehörden greifen dürfen.
Die Initiative aus Brandenburg zielt darauf ab, Stromtrassen, Umspannwerke und Kraftwerke besser vor möglichen Sabotageakten oder Spionage mittels Drohnen zu schützen. Vor dem Hintergrund mehrerer Vorfälle in den letzten Jahren, bei denen unbefugte Drohnen in der Nähe von Energieanlagen gesichtet wurden, argumentiert die Landesregierung mit der zunehmenden Bedrohungslage. Dennoch warnt die Polizei vor einem „Scherbenhaufen an Rechtsunsicherheit“. Das Abschießen von Flugobjekten sei nicht nur luftrechtlich riskant, sondern könne auch zu Sachschäden oder Verletzungen führen.
Fachleute befürchten zudem, dass eine solche Regelung bundesrechtlichen Vorgaben widerspricht und vor Gericht scheitern könnte. Die Luftfahrtbehörde müsste jedes Abwehrsystem genehmigen, und private Abschussbefugnisse stünden in direktem Widerspruch zum bestehenden Sicherheitsmonopol des Staates. Dennoch prüft Brandenburg derzeit konkrete Modellprojekte – mit potenziell weitreichenden Folgen für andere Bundesländer.
Quellen: FAZ Online