Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Gera gegen eine thüringische Probe-Richterin aufgehoben, die während des Corona-Lockdowns ihrem Vater den Zutritt zu einem Pflegeheim ermöglicht hatte. Die Richterin war ursprünglich wegen Verstößen gegen Infektionsschutzvorschriften verurteilt worden, doch der BGH hat nun entschieden, dass ihr Handeln nicht strafbar war.
Im Jahr 2021 hatte die Richterin, die damals im Raum Gera tätig war, für ihren schwerkranken Vater, einen Pfarrer, einen Besuch in einem Pflegeheim organisiert, um ihm die Möglichkeit zur seelsorgerlichen Betreuung anderer Bewohner zu geben. Dies geschah zu einer Zeit, in der strenge Besuchsverbote galten. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Verstoß gegen die geltenden Corona-Regeln, das Landgericht Gera verurteilte sie daraufhin zu einer Geldstrafe.
Doch der BGH korrigierte diese Entscheidung nun. In seiner Begründung betonte das höchste deutsche Strafgericht, dass die Tätigkeit des Vaters als Seelsorger unter den Ausnahmetatbestand des Infektionsschutzgesetzes fiel. Da es sich um eine religiös motivierte, geistliche Betreuung handelte, sei der Eingriff in die Schutzvorschriften rechtmäßig gewesen. Damit wird auch die Handlung der Tochter als rechtlich vertretbar angesehen.
Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt und Diskussionen über den Umgang mit Ausnahmeregelungen in der Pandemie entfacht. Für Thüringen ist die Entscheidung ein juristisches Signal, das die Bedeutung von religiöser Freiheit und menschlicher Fürsorge auch in Krisenzeiten betont.
Quellen: MDR – Nachrichten