Brandenburger Landtag beschließt Landarztquote zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung

In einer entscheidenden Sitzung hat der Brandenburger Landtag am 22. April 2026 die Einführung einer Landarztquote beschlossen. Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, die Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen Brandenburgs zu sichern, indem es gezielt Medizinstudienplätze in Cottbus für zukünftige Hausärzte reserviert.

Der demografische Wandel und die steigende Zahl älterer Menschen in ländlichen Gebieten haben zu einem akuten Mangel an Hausärzten geführt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ein bestimmter Prozentsatz der Studienplätze für Medizinstudenten, die sich verpflichten, nach ihrem Abschluss in ländlichen Gebieten zu arbeiten, reserviert wird. Dies könnte eine langfristige Lösung für die Herausforderungen im Gesundheitswesen in Brandenburg darstellen.

Die Diskussion über die Landarztquote hat in den letzten Wochen an Intensität gewonnen, da viele Bürger und Fachleute auf die Dringlichkeit aufmerksam gemacht haben, die medizinische Versorgung in dünn besiedelten Gebieten zu verbessern. Die Regierungsvertreter hoffen, dass die neuen Regelungen junge Ärzte anziehen und somit die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum stabilisieren werden.

Quellen: Der Tagesspiegel