Radiobetreiber klagt gegen Medienaufsicht in Schleswig-Holstein wegen ungenutzter UKW-Frequenzen

In Schleswig-Holstein sorgt die Entscheidung der Landesmedienanstalt, frei gewordene UKW-Frequenzen nicht neu zu vergeben, für rechtliche Auseinandersetzungen. Ein privater Radiobetreiber hat Klage gegen die Behörde eingereicht, nachdem diese beschloss, die Frequenzen vorerst ungenutzt zu lassen. Begründet wird dies laut Medienstaatsvertrag damit, dass der Übergang vom analogen UKW-Rundfunk zum digitalen DAB+ beschleunigt werden soll.

Die Landesmedienanstalt betont, dass diese Maßnahme Teil einer bundesweiten Strategie sei, um den Empfang von Digitalradio auszubauen und Ressourcen effizienter zu nutzen. Kritiker werfen jedoch ein, dass dadurch insbesondere regionale Anbieter benachteiligt würden, die auf UKW zugreifen müssten, um ihre Zielgruppen zu erreichen. Besonders im ländlichen Raum sei der DAB+-Empfang noch unzureichend, wodurch Zuhörer aktuell keine Alternative hätten.

Der klagende Radiobetreiber argumentiert, dass durch das Blockieren der Frequenzen potenzielle Angebote am Start gehindert würden – trotz bestehender Nachfrage und technischer Machbarkeit. Er fordert eine Neubewertung des Vorgehens unter Berücksichtigung der regionalen Bedürfnisse. Das Verfahren könnte wegweisend sein, da ähnliche Konflikte auch in anderen Bundesländern diskutiert werden.

Experten erwarten, dass die Debatte über den weiteren Weg des Hörfunks in Deutschland an Fahrt gewinnt – besonders in Regionen wie Schleswig-Holstein, wo geografische und infrastrukturelle Gegebenheiten besondere Herausforderungen stellen. Eine endgültige Entscheidung im laufenden Rechtsstreit steht noch aus.

Quellen: FAZ Online